Für die Immanuel-Gemeinde ist es oberste Priorität, eine sichere Umgebung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Wir sind entschlossen, Missbrauch jeglicher Form zu vermeiden und vorzubeugen. Dazu gehören Mobbing, emotionaler Missbrauch, Belästigung, körperlicher Missbrauch, sexueller Missbrauch und geistlicher Missbrauch.
Unsere Safeguarding-Policy finden Sie unten. Geistliche sind verpflichtet, den Verhaltenskodex des Anglican Network in Europe anzunehmen.
Haben Sie den begründeten Verdacht, dass jemand durch Missbrauch gefährdet, oder diesem ausgesetzt ist, kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei. Wenn Sie von Missbrauch im Bereich unserer Gemeindearbeit in irgendeiner Form erfahren, melden Sie dies bitte unserem/unserer Kinder- und Jugendschutzbeauftragten (oder alternativ einem Geistlichen oder einem Mitglied des Leitungsteams):
Athitaya Jankowski
Email: safeguarding@immanuel-church.net
Für die Immanuel-Gemeinde ist es oberste Priorität, eine sichere Umgebung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Wir sind entschlossen, Missbrauch jeglicher Form zu vermeiden und vorzubeugen. Dazu gehören Mobbing, emotionaler Missbrauch, Belästigung, körperlicher Missbrauch, sexueller Missbrauch und geistlicher Missbrauch.
Haben Sie den begründeten Verdacht, dass jemand durch Missbrauch gefährdet, oder diesem ausgesetzt ist, kontaktieren Sie bitte umgehend die Polizei. Wenn Sie von Missbrauch im Bereich unserer Gemeindearbeit in irgendeiner Form erfahren, melden Sie dies bitte unserem/unserer Kinder- und Jugendschutzbeauftragten (oder alternativ einem Geistlichen oder einem Mitglied des Leitungsteams):
Athitaya Jankowski
Email: safeguarding@immanuel-church.net
Unsere Geistlichen und Gemeindemitarbeiter sind verpflichtet, bei begründetem Verdacht von Kindesmissbrauch diesen umgehend der Polizei zu melden. Sollte dabei ein Geistlicher oder Gemeindemitarbeiter als Täter verdächtigt werden, sind wir zusätzlich verpflichtet, den Bischof der Anglican Convocation Europe darüber in Kenntnis zu setzen.
Qualifizierte, kostenfreie und auf Wunsch anonyme Hilfestellung wird außerdem von den medizinisch, psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Mitarbeitern des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch angeboten (0800 22 55 530 / https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon).
Wir sichern Opfern und Betroffenen von jeglichem Missbrauch unsere Hilfe und Unterstützung zu. Der Pastor/die Pastoren der Gemeinde bieten entsprechend seelsorgerliche Gespräche an.
Sowohl für bezahlte als auch für ehrenamtliche Positionen im Gemeindedienst wird eine schriftliche Rollen- und Aufgabenbeschreibung angefertigt, in welcher u.a. zu erwartende Interaktionen mit Gemeindemitgliedern und Teilnehmern von Gemeindeaktivitäten und Gottesdiensten identifiziert und benannt werden. Es ist eine schriftliche Bewerbung beim Leitungsteam einzureichen.
Wir verlangen von jedem Bewerber/jeder Bewerberin für einen Gemeindedienst, der regelmäßig die Arbeit mit oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen beinhaltet, die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) samt gültigem Ausweisdokument. Das Führungszeugnis wird von unserem/unserer Kinder- und Jugendschutzbeauftragten geprüft, jedoch wird aus Datenschutzgründen weder das Original noch eine Kopie desselbigen aufbewahrt. Erst nach Prüfung des Führungszeugnisses kann das Leitungsteam eine Zusage zur Mitarbeit erteilen. Die Bewerber werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ausdrücklich auf ihre Verantwortung zur Wahrung des Kindeswohls hingewiesen und sollen eine schriftliche Erklärung (Selbstverpflichtung) vorlegen.
Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Straftat, die das Kindeswohl gefährdet, verurteilt sind, wird eine solche Mitarbeit verwehrt (siehe § 72a SGB VIII). Ist aus anderen Gründen (wie z.B. aufgrund von auffälligem Verhalten, oder Äußerungen in sozialen Medien) davon auszugehen, dass die jeweilige Person ein Risiko für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene darstellen könnte, wird dieser Person eine solche Mitarbeit verwehrt.
Bei Personen, die von einer Anklage wegen einer Straftat gegen ein Kind freigesprochen wurden, gegen die eine Anklage wegen einer Straftat gegen ein Kind nicht verhandelt wurde, deren Berufsverbot nach den geltenden Kinderschutzgesetzen aufgehoben wurde; oder die Gegenstand eines kirchlichen Disziplinarverfahrens wegen Kindesmissbrauchs waren, werden wir den Bischof der Anglican Convocation Europe kontaktieren, um die Notwendigkeit einer Risikoanalyse zu überprüfen.
Mitarbeiter in der Gemeinde verrichten ihre Aufgaben unter der Aufsicht der Geistlichen und der Mitglieder des Leitungsteams, welche ihnen Ermutigung, Hilfe und Unterstützung in ihrem Dienst zusichern.
Geistliche, Mitglieder des Leitungsteams und Gemeindemitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit werden sich regelmäßig (jedoch mindestens im einmal im Jahr) im Bereich Kinder- und Jugendschutz und Missbrauchsprävention fortbilden. Dies soll in jedem Fall die Kommunikationsfähigkeit und das Erkennen von Missbrauch beinhalten.
Geistliche und Gemeindemitarbeiter sind verpflichtet, den Verhaltenskodex des Anglican Network in Europe ("Faithfulness in Service") anzunehmen und sich an diesen zu halten. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig (jedoch mindestens einmal im Jahr) gemeinsam gelesen und studiert.
Wir sind eine familienintegrierte Gemeinde und wollen wenn möglich immer die ganze Familie in das Gemeindeleben integrieren. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor missbräuchlichem Verhalten durch Dritte.
Wir bieten aus biblischer Überzeugung keine parallel zum Gottesdienst stattfindenden Kinder- und Jugendaktivitäten an. Getaufte Kinder und Jugendliche sind Teil der Gemeinde Christi und sind ermutigt, am Gottesdienst und allen anderen Aktivitäten gemeinsam mit ihren Eltern teilzunehmen.
Bei anderen Programmen und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ist die Anwesenheit der Eltern oder der Erziehungsberechtigten stets erwünscht. Solche Aktivitäten werden nur von Geistlichen oder Mitarbeitern geleitet, die ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und deren Eignung durch das Leitungsteam geprüft wurde.
Seelsorgerliche Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen sollen nur von solchen Mitarbeitern geführt werden, die ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben. Dabei ist, wenn möglich, ein Ort zu wählen, der die Wahrung der Vertraulichkeit, jedoch gleichzeitig die Aufsicht durch Dritte ermöglicht.
In Fällen, in denen zu befürchten ist, dass von einem Besucher/einer Besucherin von Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen, eine Gefahr für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ausgehen könnte, werden die Geistlichen und das Leitungsteam eine Risikoanalyse durchführen, bei welcher gegebenenfalls der Rat des Bischofs der Anglican Convocation Europe eingeholt wird.
In bestimmten Fällen behalten wir uns vor, eine solche Person von Gottesdiensten und anderen Gemeindeveranstaltungen auszuschließen. Das individuelle Seelsorgeangebot wird in jedem Fall durch den Pastor/die Pastoren der Immanuel-Gemeinde weiterhin sichergestellt werden.